Bald in Mutterschutz!

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Mutterschutz-ElterngeldPlus

 

Hallo Ihr Lieben!

 

Bei mir ist gerade Endspurt angesagt, nur noch zwei Tage arbeiten und dann bin ich bereits in Mutterschutz. Und ehrlich gesagt freue ich mich jetzt schon total darauf, da es aktuell einfach sehr viel ist und ich mich ziemlich ausgepowert und erschöpft fühle. Aber ich glaube in der Vorweihnachtszeit geht es vielen von uns so, bei mir kommt zu Job und Blog dann noch die Schwangerschaft hinzu sowie unser startender Umbau mit tausend Terminen, was einfach wahnsinnig viel Zeit schluckt.

 

Am Dienstag feiere ich also einen kleinen Abschied im Geschäft und habe vorerst geplant für ein Jahr Elternzeit zu nehmen. Aber da es ja auch nun für Neugeborene ab dem 1. Juli 2015 das ElterngeldPlus gibt, werde ich mir diese Option sicherlich auch überlegen. Bei meinen beiden großen Kids habe ich ganz normal für ein Jahr Elterngeld bezogen, was natürlich eine feine Sache war. Allerdings war ich damals selbständig und hatte keine unbefristete Arbeitsstelle in Teilzeit. Nun sieht die Situation natürlich etwas anders aus. Ich habe das Bedürfnis, für das Baby und meine Kids da zu sein, aber ich möchte natürlich auch weiterhin Verantwortung im Job übernehmen, der mir viel Spaß macht. Besonders in den ersten Lebensjahren des Kindes ist es für uns Eltern oft keine leichte Aufgabe, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, da fühlt man sich oft gestresst und das schlechte Gewissen ist ein ständiger Begleiter.

 

Aber was genau ist denn das ElterngeldPlus?

 

ElterngeldPlus macht es Müttern und Vätern leichter, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit können Eltern ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

 

Was wir ebenfalls wirklich klasse finden ist, dass Alleinerziehende ebenfalls vom ElerngeldPlus profitieren. Sie können ebenfalls ElterngeldPlus-Monate plus der als Partnerschaftsbonus ausgewiesenen Monate zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.

 

Hier nun noch auf die schnelle für Euch die wichtigsten Regelungen zum ElterngeldPlus

 

Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch

Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde

Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entspricht

Das ElterngeldPlus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.

 

 

Ich muss sagen, dass ich das ElterngeldPlus wirklich eine feine Sache finde, die sicherlich für viele Familien passt. Ob sie auch das richtige für uns ist, müssen wir noch entscheiden, aber es ist ein gutes Gefühl, verschiedene Möglichkeiten zu haben…

 

Liebe Grüße

Limone

 

 

 

PS: Mit freundlicher Unterstützung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend